Kinder und Jugendliche bis einschließlich des vollendeten 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten
bis einschließlich des vollendeten 25. Lebensjahres gegen Vorlage des jeweiligen Nachweises inkl. Lichtbildausweis,
Menschen mit Behinderung
Personen mit einem Grad der Behinderung (GbB) von mindestens 50 %
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